
Den Grundsteuerwert berechnen und abgeben mit unserer Software
Mit der Grundsteuer-Reform muss der Grundsteuerwert für alle Grundstücke neu berechnet werden. Unsere Software übernimmt das im Handumdrehen.


Was ist der Grundsteuerwert und wie wird er berechnet?
Der Grundsteuerwert von Immobilien dient Finanzämtern insbesondere als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer.
Der Grundsteuerwert ist ein aus der Steuergesetzgebung stammender Wertbegriff und stellt eine besondere Form im Rahmen der Bewertung von Grundbesitz dar. Die Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts sind im Bewertungsgesetz definiert. Grundsteuerwerte sind für sämtliche Arten von Grundstücken (Betriebsgrundstücke, privat genutzte oder vermietete Grundstücke) sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe festzustellen. Je nach Art des Grundstücks (z.B. ob bebaut oder unbebaut) kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren und -maßstäbe zur Anwendung.
Bedeutung
Der Grundsteuerwert bildet den Wert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie ab und ist der wesentliche Bewertungsfaktor zur Festsetzung der Grundsteuer.
Feststellungsverfahren
Im Feststellungsverfahren wird basierend auf einer Erklärung des Steuerpflichtigen der Wert des Grundstücks bzw. der Immobile zum Stichtag (1. Januar des Folgejahres) festgestellt.
Ermittlung
Für bebaute und zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt die Berechnung des Grundsteuerwerts überwiegend nach dem Ertragsverfahren, für Geschäftsgrundstücke wird hingegen das Sachwertverfahren angewendet.
Warum gibt es eine Grundsteuer-Reform und was bedeutet das?

Eckpunkte der Reform
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019 hat der Gesetzgeber insbesondere die Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz für die Grundsteuer mit Wirkung ab 1. Januar 2022 überarbeitet und neu gefasst.
Grundsteuer neu berechnen
Aktuell erfolgt die Berechnung der Grundsteuer nach einem dreistufigen Verfahren: Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz. Dieses Verfahren bleibt auch nach der Reform erhalten.
Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer flächendeckend in einer sogenannten Hauptveranlagung neu festzgesetzt, hierfür wird ab dem 1. Januar 2022 sämtlicher Grundbesitz nach dem neuen Verfahren bewertet.

Wer ist von der Reform betroffen und muss eine Erklärung abgeben?
Privateigentümer
Für Eigentümer von privaten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen wird die Abgabe der Steuererklärung durch etliche Plausibilitätsprüfungen in unserer Software zum Kinderspiel.
Immobilieneigentümer
Immobilienbesitzer können ihre Steuererklärung ganz einfach mit unserer Software zur Einheitswertberechnung erstellen und an die Finanzbehörden versenden.
Für Steuerberater wird sich ein erheblicher Mehraufwand durch die zusätzlichen Steuererklärungen ergeben. Dieser Arbeitsaufwand kann durch den Einsatz unserer Software gemindert werden.